NIS2-Check / Chemie

NIS2 in der Chemieindustrie

Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen stehen in Anlage 2 des BSIG. Für Betriebe mit Störfallpflichten kommt NIS2 neben eine bereits dichte Regulierung.

Anlage 2 Nr. 3 BSIG erfasst die Produktion, die Herstellung und den Handel mit chemischen Stoffen. Damit sind nicht nur Produzenten gemeint, sondern ausdrücklich auch der Handel. Chemiedistributoren, die selbst nicht produzieren, sollten ihre Einstufung deshalb prüfen, statt sich auf die Rolle als reiner Händler zu berufen.

Größenschwelle

Ab 50 Beschäftigten oder bei mehr als 10 Millionen Euro Umsatz und zugleich mehr als 10 Millionen Euro Bilanzsumme sind Sie wichtige Einrichtung.

Anlage 2 heißt: höchstens wichtige Einrichtung. Über die Größe allein erreicht ein Sektor der Anlage 2 nie die Kategorie besonders wichtig. Das ändert sich nur, wenn zusätzlich eine der größenunabhängigen Sonderrollen nach § 28 Abs. 1 BSIG zutrifft, etwa als Betreiber einer Kritischen Anlage.

Störfallrecht und NIS2 verfolgen verschiedene Ziele

Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung haben ausgereifte Sicherheitsmanagementsysteme, die auf die Verhinderung von Störfällen und den Schutz von Mensch und Umwelt zielen. NIS2 fragt nach der Sicherheit der Netz- und Informationssysteme. Die Schnittmenge ist die Prozessleittechnik: Wenn ein Angriff auf die Leittechnik einen sicherheitsrelevanten Zustand auslösen kann, berühren sich beide Welten unmittelbar. Ein gemeinsames Risikobild von Anlagensicherheit und IT-Sicherheit ist hier mehr als eine formale Übung.

Wo Chemiebetriebe typischerweise nachbessern

Die wiederkehrenden Punkte sind die Trennung von Prozessnetz und Büronetz, die Kontrolle der Fernwartungszugänge von Anlagenbauern, ein aktuelles Verzeichnis der eingesetzten Steuerungssysteme und ein Notfallkonzept, das den Weiterbetrieb ohne IT beschreibt. Diese Punkte finden sich in den Mindestmaßnahmen des § 30 BSIG wieder.

Beide Registrierungsfristen sind abgelaufen. Die gesetzliche Frist endete am 6. März 2026, die vom BSI kommunizierte Nachfrist am 31. Juli 2026. Wer betroffen und nicht registriert ist, sollte die Registrierung jetzt nachholen und den Zeitpunkt der eigenen Prüfung dokumentieren.

Erst einstufen

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Häufige Fragen

Sind Chemiehändler ohne eigene Produktion betroffen?

Anlage 2 Nr. 3 nennt den Handel ausdrücklich. Bei Erreichen der Größenschwelle ist die Betroffenheit deshalb ernsthaft zu prüfen.

Sind wir wegen der Störfall-Verordnung automatisch KRITIS?

Nein. Die Störfall-Verordnung und die BSI-Kritisverordnung folgen unterschiedlichen Kriterien. Eine Einstufung als Betreiber einer Kritischen Anlage ist gesondert zu prüfen.

Zählen Labore und Forschung mit?

Forschungstätigkeit kann über Anlage 2 Nr. 7 eigenständig erfasst sein. Maßgeblich ist die tatsächliche Tätigkeit der Einrichtung.

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Betroffenheit prüfen

Keine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.