NIS2-Check / Verarbeitendes Gewerbe

NIS2 im verarbeitenden Gewerbe

Das verarbeitende Gewerbe ist die zahlenmäßig größte Gruppe unter NIS2. Erfasst ist aber nicht die gesamte Industrie, sondern eine klar benannte Auswahl von Herstellungsbereichen.

Anlage 2 Nr. 5 BSIG nennt das verarbeitende Gewerbe und grenzt es auf bestimmte Bereiche ein: die Herstellung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika, von Datenverarbeitungsgeräten sowie elektronischen und optischen Erzeugnissen, von elektrischen Ausrüstungen, den Maschinenbau, die Herstellung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen sowie den sonstigen Fahrzeugbau.

Wer nicht erfasst ist

Wer außerhalb dieser Bereiche produziert, etwa in der Möbelherstellung, im Textilbereich oder in der Bauzulieferung, fällt über diesen Sektor nicht unter NIS2. Das ist eine wichtige Entlastung, wird aber oft übersehen, weil in der öffentlichen Diskussion pauschal von der Industrie gesprochen wird. Maßgeblich ist die tatsächliche Herstellungstätigkeit, nicht die Selbstbeschreibung im Firmenprofil.

Ab welcher Größe

Für Anlage 2 gilt eine Schwelle: ab 50 Beschäftigten oder bei mehr als 10 Millionen Euro Umsatz und zugleich mehr als 10 Millionen Euro Bilanzsumme sind Sie wichtige Einrichtung. Darunter entstehen keine unmittelbaren Pflichten.

Anlage 2 heißt: höchstens wichtige Einrichtung. Über die Größe allein erreicht ein Sektor der Anlage 2 nie die Kategorie besonders wichtig. Das ändert sich nur, wenn zusätzlich eine der größenunabhängigen Sonderrollen nach § 28 Abs. 1 BSIG zutrifft, etwa als Betreiber einer Kritischen Anlage.
Beide Registrierungsfristen sind abgelaufen. Die gesetzliche Frist endete am 6. März 2026, die vom BSI kommunizierte Nachfrist am 31. Juli 2026. Wer betroffen und nicht registriert ist, sollte die Registrierung jetzt nachholen und den Zeitpunkt der eigenen Prüfung dokumentieren.

Produktions-IT ist Teil des Anwendungsbereichs

§ 30 BSIG verlangt Maßnahmen für die Netz- und Informationssysteme, die für den Betrieb genutzt werden. In der Fertigung sind das Steuerungen, Maschinennetze, Fernwartungszugänge der Anlagenbauer und die Verbindung zwischen Produktionsnetz und Büro-IT. Der klassische Befund ist ein flaches Netz ohne Segmentierung und ein dauerhaft offener Fernwartungszugang. Beides ist auch ohne NIS2 ein Risiko, mit NIS2 wird es zusätzlich zur Rechtsfrage.

Erst die Einstufung, dann das Budget

Der kostenlose NIS2-Check prüft Ihren Herstellungsbereich gegen die Aufzählung der Anlage 2 und wendet die Größenschwelle an. Das Ergebnis nennt für jede Aussage den Paragrafen.

Häufige Fragen

Ist jeder Industriebetrieb ab 50 Mitarbeitenden betroffen?

Nein. Nur wer in einem der in Anlage 2 Nr. 5 genannten Herstellungsbereiche tätig ist. Andere Produktionszweige sind über diesen Sektor nicht erfasst.

Was gilt für Mischbetriebe?

Wenn ein Teil der Produktion in einen erfassten Bereich fällt, ist die Einrichtung insgesamt zu prüfen. Das ist ein typischer Grenzfall für eine rechtliche Bewertung.

Können wir besonders wichtige Einrichtung werden?

Über die Größe nicht. Nur über eine Sonderrolle nach § 28 Abs. 1 BSIG, etwa als Betreiber einer Kritischen Anlage.

Sind Sie NIS2-betroffen? Prüfen Sie es kostenlos.

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Betroffenheit prüfen

Keine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.