NIS2-Check / Sektoren
NIS2-Sektoren: Anlage 1 und Anlage 2
Das NIS2-Umsetzungsgesetz teilt die betroffenen Bereiche in zwei Anlagen. Anlage 1 nennt die Sektoren besonders wichtiger Einrichtungen, Anlage 2 die weiteren wichtigen Sektoren.
Der Sektor ist neben der Größe das zweite Kriterium der Betroffenheit. Fällt Ihre Tätigkeit in keine der beiden Anlagen, ist eine Betroffenheit unwahrscheinlich, sofern keine Sonderrolle greift. Die folgende Übersicht orientiert sich an Anlage 1 und Anlage 2 des BSIG.
Anlage 1: besonders wichtige Sektoren
| Sektor | Beispiele |
|---|---|
| Energie | Elektrizität, Fernwärme und Fernkälte, Mineralöl, Gas, Wasserstoff |
| Transport und Verkehr | Luftverkehr, Schienenverkehr, Schifffahrt, Straßenverkehr |
| Finanzwesen | Kreditinstitute, Betreiber von Handelsplätzen, zentrale Gegenparteien |
| Gesundheitswesen | Gesundheitsdienstleister, Referenzlabore, Pharma, kritische Medizinprodukte |
| Trink- und Abwasser | Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung |
| Digitale Infrastruktur | Internet-Knoten, DNS, TLD-Registries, Cloud, Rechenzentren, CDN, Vertrauensdienste, Telekommunikation |
| Verwaltung von IKT-Diensten | Managed Service Provider, Managed Security Service Provider |
| Weltraum | Betreiber von Bodeninfrastrukturen |
| Öffentliche Verwaltung | Einrichtungen des Bundes und der Länder |
Anlage 2: weitere wichtige Sektoren
| Sektor | Beispiele |
|---|---|
| Post- und Kurierdienste | Zustellung und Kurierlogistik |
| Abfallbewirtschaftung | Sammlung, Behandlung, Entsorgung |
| Chemie | Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen |
| Lebensmittel | Produktion, Verarbeitung und Vertrieb |
| Verarbeitendes Gewerbe | Medizinprodukte, Elektronik, elektrische Ausrüstung, Maschinenbau, Fahrzeugbau |
| Anbieter digitaler Dienste | Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke |
| Forschung | Forschungseinrichtungen |
Welche Anlage für Sie gilt und welche Einstufung daraus folgt, zeigt der NIS2-Check mit dem passenden Paragrafenbezug.
Häufige Fragen
Mein Sektor steht nicht in der Liste. Bin ich sicher?
Nicht unbedingt. Manche Tätigkeiten gehören zu einem Sektor, ohne offensichtlich zu sein. Der Check und im Zweifel ein Fachanwalt schaffen Klarheit.
Zählt jeder Teil eines Sektors?
Die Anlagen teilen viele Sektoren in Unterbereiche. Maßgeblich ist die konkrete Tätigkeit, nicht nur die Branchenbezeichnung.
Sind kleine Unternehmen aus einem Sektor betroffen?
In der Regel nicht, solange sie unter den Größenschwellen bleiben und keine Sonderrolle wie KRITIS erfüllen.
Sind Sie NIS2-betroffen? Prüfen Sie es kostenlos.
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Betroffenheit prüfenKeine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.