NIS2-Check / Sektoren

NIS2-Sektoren: Anlage 1 und Anlage 2

Das NIS2-Umsetzungsgesetz teilt die betroffenen Bereiche in zwei Anlagen. Anlage 1 nennt die Sektoren besonders wichtiger Einrichtungen, Anlage 2 die weiteren wichtigen Sektoren.

Der Sektor ist neben der Größe das zweite Kriterium der Betroffenheit. Fällt Ihre Tätigkeit in keine der beiden Anlagen, ist eine Betroffenheit unwahrscheinlich, sofern keine Sonderrolle greift. Die folgende Übersicht orientiert sich an Anlage 1 und Anlage 2 des BSIG.

Anlage 1: besonders wichtige Sektoren

SektorBeispiele
EnergieElektrizität, Fernwärme und Fernkälte, Mineralöl, Gas, Wasserstoff
Transport und VerkehrLuftverkehr, Schienenverkehr, Schifffahrt, Straßenverkehr
FinanzwesenKreditinstitute, Betreiber von Handelsplätzen, zentrale Gegenparteien
GesundheitswesenGesundheitsdienstleister, Referenzlabore, Pharma, kritische Medizinprodukte
Trink- und AbwasserTrinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung
Digitale InfrastrukturInternet-Knoten, DNS, TLD-Registries, Cloud, Rechenzentren, CDN, Vertrauensdienste, Telekommunikation
Verwaltung von IKT-DienstenManaged Service Provider, Managed Security Service Provider
WeltraumBetreiber von Bodeninfrastrukturen
Öffentliche VerwaltungEinrichtungen des Bundes und der Länder

Anlage 2: weitere wichtige Sektoren

SektorBeispiele
Post- und KurierdiensteZustellung und Kurierlogistik
AbfallbewirtschaftungSammlung, Behandlung, Entsorgung
ChemieProduktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
LebensmittelProduktion, Verarbeitung und Vertrieb
Verarbeitendes GewerbeMedizinprodukte, Elektronik, elektrische Ausrüstung, Maschinenbau, Fahrzeugbau
Anbieter digitaler DiensteOnline-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke
ForschungForschungseinrichtungen
Anlage 1 führt zu besonders wichtiger oder wichtiger Einstufung je nach Größe. Anlage 2 führt über die Größe allein höchstens zu einer wichtigen Einrichtung. Sonderrollen wie KRITIS wirken unabhängig davon.

Welche Anlage für Sie gilt und welche Einstufung daraus folgt, zeigt der NIS2-Check mit dem passenden Paragrafenbezug.

Häufige Fragen

Mein Sektor steht nicht in der Liste. Bin ich sicher?

Nicht unbedingt. Manche Tätigkeiten gehören zu einem Sektor, ohne offensichtlich zu sein. Der Check und im Zweifel ein Fachanwalt schaffen Klarheit.

Zählt jeder Teil eines Sektors?

Die Anlagen teilen viele Sektoren in Unterbereiche. Maßgeblich ist die konkrete Tätigkeit, nicht nur die Branchenbezeichnung.

Sind kleine Unternehmen aus einem Sektor betroffen?

In der Regel nicht, solange sie unter den Größenschwellen bleiben und keine Sonderrolle wie KRITIS erfüllen.

Sind Sie NIS2-betroffen? Prüfen Sie es kostenlos.

Sektor und Größe eingeben, in unter einer Minute Ihre Einstufung, die Registrierungspflicht und den Pflichten-Fahrplan erhalten. Kostenlos, ohne Konto.

Betroffenheit prüfen

Keine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.