NIS2-Check / Lebensmittel

NIS2 in der Lebensmittelbranche

Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln stehen in Anlage 2 des BSIG. Damit ist auch der Lebensmittelhandel angesprochen, nicht nur die Herstellung.

Anlage 2 Nr. 4 BSIG erfasst die Produktion, die Verarbeitung und den Vertrieb von Lebensmitteln. Molkereien, Fleisch- und Backwarenhersteller, Getränkeproduzenten, Großhändler und größere Handelsunternehmen sind damit dem Sektor zugeordnet.

Größenschwelle und Einstufung

Ab 50 Beschäftigten oder bei mehr als 10 Millionen Euro Umsatz und zugleich mehr als 10 Millionen Euro Bilanzsumme entsteht die Kategorie wichtige Einrichtung. In einer personalintensiven Branche wie dieser ist die Beschäftigtenschwelle fast immer der ausschlaggebende Wert. Wichtig ist die Zurechnung: Geprüft wird der Rechtsträger, nicht die einzelne Filiale oder Betriebsstätte.

Anlage 2 heißt: höchstens wichtige Einrichtung. Über die Größe allein erreicht ein Sektor der Anlage 2 nie die Kategorie besonders wichtig. Das ändert sich nur, wenn zusätzlich eine der größenunabhängigen Sonderrollen nach § 28 Abs. 1 BSIG zutrifft, etwa als Betreiber einer Kritischen Anlage.

Kühlkette, Logistik und Warenwirtschaft

Das Risiko liegt in dieser Branche selten in vertraulichen Daten, sondern in der Verfügbarkeit. Ein Ausfall der Warenwirtschaft, der Lagerverwaltung oder der Steuerung von Kühlhäusern führt innerhalb von Stunden zu verderblichen Verlusten und Lieferausfällen. Die Mindestmaßnahmen des § 30 BSIG mit Backup, Notfallmanagement und Aufrechterhaltung des Betriebs treffen hier den wirtschaftlich empfindlichsten Punkt.

Der Handel als Bindeglied

Größere Handelsunternehmen sind zugleich Kunde vieler kleiner Produzenten. Über die Lieferkettenpflichten des § 30 BSIG geben sie Anforderungen weiter, sodass auch Betriebe unterhalb der Schwelle Fragebögen und Vertragsklauseln erhalten.

Beide Registrierungsfristen sind abgelaufen. Die gesetzliche Frist endete am 6. März 2026, die vom BSI kommunizierte Nachfrist am 31. Juli 2026. Wer betroffen und nicht registriert ist, sollte die Registrierung jetzt nachholen und den Zeitpunkt der eigenen Prüfung dokumentieren.

Zuerst die Einstufung

Der kostenlose NIS2-Check ordnet Ihr Unternehmen ein und nennt die Pflichten mit Paragrafenbezug.

Häufige Fragen

Ist der Lebensmitteleinzelhandel erfasst?

Anlage 2 Nr. 4 nennt den Vertrieb ausdrücklich. Größere Handelsunternehmen sollten ihre Einstufung deshalb prüfen.

Zählen Filialen einzeln?

Nein. Maßgeblich ist die Einrichtung als Rechtsträger mit ihrer gesamten Beschäftigtenzahl.

Was ist mit Gastronomie?

Die Aufzählung zielt auf Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. Für gastronomische Betriebe ist die Zuordnung in aller Regel nicht einschlägig.

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Betroffenheit prüfen

Keine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.