NIS2-Check / Maßnahmen nach § 30
NIS2-Maßnahmen nach § 30
Betroffene Einrichtungen müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen. § 30 BSIG nennt zehn Bereiche, die abzudecken sind.
Die Risikomanagementmaßnahmen sind das inhaltliche Herzstück der NIS2-Pflichten. § 30 BSIG verlangt einen risikobasierten Ansatz, der dem Stand der Technik entspricht und die folgenden Bereiche abdeckt.
Die zehn Bereiche
- Risikoanalyse und Konzepte für die Sicherheit der Informationstechnik.
- Bewältigung von Sicherheitsvorfällen.
- Aufrechterhaltung des Betriebs mit Backup-, Notfall- und Krisenmanagement.
- Sicherheit der Lieferkette.
- Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von IT-Systemen.
- Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen.
- Cyberhygiene und Schulungen im Bereich der IT-Sicherheit.
- Kryptografie und Verschlüsselung.
- Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und Asset-Management.
- Multi-Faktor-Authentifizierung, gesicherte Kommunikation und Notfallkommunikation.
Nachweis und Dokumentation
Die Umsetzung muss dokumentiert und im Prüfungsfall nachweisbar sein. Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen und ihre Umsetzung überwachen. Damit verbindet § 30 die technische Ebene mit der Verantwortung an der Spitze.
Ob diese Pflichten für Sie gelten, hängt an Ihrer Betroffenheit. Der NIS2-Check klärt das kostenlos und listet die Maßnahmen im Ergebnis auf.
Häufige Fragen
Müssen alle zehn Bereiche abgedeckt sein?
Ja, aber verhältnismäßig. Der konkrete Aufwand richtet sich nach Risiko, Größe und Stand der Technik.
Gibt es eine feste Checkliste?
Nein. Das Gesetz nennt Bereiche, keine starre Liste von Produkten. Maßgeblich ist ein angemessener, nachweisbarer Umgang mit Risiken.
Wer verantwortet die Umsetzung?
Die Einrichtung setzt um, die Geschäftsleitung billigt und überwacht. Beide Ebenen sind in § 30 und § 38 verankert.
Sind Sie NIS2-betroffen? Prüfen Sie es kostenlos.
Sektor und Größe eingeben, in unter einer Minute Ihre Einstufung, die Registrierungspflicht und den Pflichten-Fahrplan erhalten. Kostenlos, ohne Konto.
Betroffenheit prüfenKeine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.