NIS2-Check / Schwellenwerte
NIS2-Schwellenwerte: die Größengrenzen
Ob eine Einrichtung wichtig oder besonders wichtig ist, entscheidet neben dem Sektor die Größe. Diese Seite erklärt die Zahlen und die häufigste Fehlerquelle.
Die Größenschwellen des NIS2-Umsetzungsgesetzes folgen der EU-Empfehlung 2003/361/EG. Sie kombinieren Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme. Der Paragrafenbezug für die Einstufung ist § 28 BSIG.
Die Schwellen im Überblick
| Kategorie | Beschäftigte | Finanzen |
|---|---|---|
| Wichtige Einrichtung | ab 50 | oder über 10 Mio. Euro Umsatz und Bilanzsumme |
| Besonders wichtige Einrichtung | ab 250 | oder über 50 Mio. Euro Umsatz und über 43 Mio. Euro Bilanzsumme |
Das Und bei den Finanzkennzahlen
Beispiele
- 60 Beschäftigte, 5 Millionen Euro Umsatz: wichtig, weil die Beschäftigtenzahl allein ausreicht.
- 30 Beschäftigte, 15 Millionen Euro Umsatz, 4 Millionen Euro Bilanzsumme: nicht über den Finanzweg, weil die Bilanzsumme unter 10 Millionen liegt.
- 300 Beschäftigte: besonders wichtig, wenn der Sektor in Anlage 1 fällt.
Knapp unter der Schwelle
Wer nur knapp unter der Grenze liegt, etwa bei 40 bis 49 Beschäftigten, sollte die Betroffenheit im Blick behalten. Wachstum oder eine Einstufung als KRITIS-Betreiber kann die Lage kippen. Der NIS2-Check weist auf solche Grenzfälle ausdrücklich hin.
Häufige Fragen
Zählen Teilzeitkräfte voll mit?
Maßgeblich sind Vollzeitäquivalente. Teilzeit wird anteilig gerechnet, nicht als volle Kopfzahl.
Gilt das Und wirklich für beide Finanzzahlen?
Ja. Über den Finanzweg müssen Umsatz und Bilanzsumme zugleich über der Grenze liegen. Die Beschäftigtenzahl steht dagegen allein.
Was, wenn ich genau auf der Grenze liege?
Die Finanzgrenzen nutzen ein Größer-als. Ein Umsatz von genau 10 Millionen Euro überschreitet die Grenze nicht. Grenzfälle verdienen eine genaue Prüfung.
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Betroffenheit prüfenKeine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.