NIS2-Check / Abfallwirtschaft
NIS2 in der Abfallwirtschaft
Die Abfallbewirtschaftung ist in Anlage 2 des BSIG genannt. Betroffen sind Entsorger, Recyclingunternehmen und kommunale Betriebe ab der mittleren Größe.
Anlage 2 Nr. 2 BSIG erfasst die Abfallbewirtschaftung. Dazu zählen Sammlung, Transport, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, also klassische Entsorgungsunternehmen, Recyclingbetriebe, Sortieranlagen und kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe.
Größenschwelle
Ab 50 Beschäftigten oder bei mehr als 10 Millionen Euro Umsatz und zugleich mehr als 10 Millionen Euro Bilanzsumme sind Sie wichtige Einrichtung. Kommunale Eigenbetriebe werden dabei wie andere Einrichtungen behandelt: Maßgeblich ist der Rechtsträger, der die Tätigkeit erbringt.
Warum ausgerechnet Entsorgung
Der Grund für die Aufnahme ist die Versorgungsrelevanz. Fällt die Abfuhr über längere Zeit aus, entstehen schnell hygienische und logistische Probleme, insbesondere in Ballungsräumen und bei der Entsorgung aus Kliniken und Industriebetrieben. Entsprechend liegt der Schwerpunkt der Pflichten auf Verfügbarkeit und Notfallbetrieb: Disposition, Waagen- und Tourenplanungssysteme, Anlagensteuerung und Kommunikation mit Auftraggebern.
Praktische erste Schritte
Ein Verzeichnis der betriebswichtigen Systeme, ein getestetes Backup, ein Notfallplan für den Betrieb ohne IT und geklärte Meldewege nach § 32 BSIG decken einen erheblichen Teil des Risikos ab und sind zugleich Pflichtbestandteile nach § 30 BSIG.
Einstufung prüfen
Der kostenlose NIS2-Check klärt Ihre Kategorie und die Registrierungspflicht, mit Paragrafenbezug für jede Aussage.
Häufige Fragen
Sind kommunale Abfallbetriebe erfasst?
Sie werden wie andere Einrichtungen nach Sektor und Größe geprüft. Die kommunale Trägerschaft ändert daran nichts.
Zählt der reine Transport von Abfällen?
Sammlung und Transport gehören zur Abfallbewirtschaftung. Die Betroffenheit hängt dann an der Größenschwelle.
Können wir besonders wichtige Einrichtung werden?
Über die Größe nicht. Nur wenn zusätzlich eine Sonderrolle nach § 28 Abs. 1 BSIG greift, etwa als Betreiber einer Kritischen Anlage.
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Betroffenheit prüfenKeine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.