NIS2-Check / Wasser und Abwasser

NIS2 für Wasser und Abwasser

Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung stehen beide in Anlage 1 des BSIG. Für kommunale Betriebe stellt sich damit zuerst die Frage, in welcher Rechtsform und Größe sie geprüft werden.

Die Trinkwasserversorgung ist in Anlage 1 Nr. 6 BSIG geregelt, die Abwasserbeseitigung in Anlage 1 Nr. 7 BSIG. Erfasst sind Versorger, Wasserverbände, Zweckverbände und Betriebe, die Trinkwasser gewinnen, aufbereiten oder verteilen, sowie Betreiber von Kanalnetzen und Kläranlagen.

KRITIS-Schwelle und NIS2-Schwelle sind zwei Dinge

Als Anhaltspunkt gilt nach der BSI-Kritisverordnung die Größenordnung von 500.000 versorgten Personen für die Wasserversorgung und eine vergleichbare Schwelle bei der Abwasserbeseitigung. Wer darüber liegt, ist Betreiber einer Kritischen Anlage und damit größenunabhängig besonders wichtige Einrichtung. Wer darunter liegt, wird nach den allgemeinen Schwellen geprüft: ab 50 Beschäftigten oder bei mehr als 10 Millionen Euro Umsatz und zugleich mehr als 10 Millionen Euro Bilanzsumme entsteht die Kategorie wichtige Einrichtung.

Der typische kommunale Grenzfall

Viele Wasserwerke sind Teil eines Stadtwerks oder eines Zweckverbandes und haben selbst wenig eigenes Personal. Geprüft wird die Einrichtung, also der Rechtsträger, der die Tätigkeit erbringt. Wenn Wasser, Strom und Wärme in einer Gesellschaft gebündelt sind, zählt die Größe dieser Gesellschaft. Das führt häufiger zur Betroffenheit, als die Betrachtung des einzelnen Betriebszweigs vermuten lässt.

Beide Registrierungsfristen sind abgelaufen. Die gesetzliche Frist endete am 6. März 2026, die vom BSI kommunizierte Nachfrist am 31. Juli 2026. Wer betroffen und nicht registriert ist, sollte die Registrierung jetzt nachholen und den Zeitpunkt der eigenen Prüfung dokumentieren.

Prozessleittechnik ist der Kern

Die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG betreffen auch die Prozessleittechnik, die Fernwirktechnik und die Fernwartungszugänge zu Hochbehältern, Pumpwerken und Kläranlagen. Gerade der Fernzugang von Anlagenbauern und Wartungsfirmen ist ein wiederkehrender Befund. Die Sicherheit der Lieferkette ist deshalb ausdrücklich Teil der Pflichten und nicht nur eine Empfehlung.

Zuerst die Einstufung klären

Der kostenlose NIS2-Check ordnet Ihren Betrieb der richtigen Anlage zu und zeigt, ob eine Registrierungspflicht besteht. Das Ergebnis nennt für jede Aussage die Vorschrift und lässt sich als datierter Nachweis der eigenen Prüfung ablegen.

Häufige Fragen

Sind kleine Wasserverbände betroffen?

Unterhalb von 50 Beschäftigten und den Finanzschwellen in der Regel nicht, sofern keine Kritische Anlage betrieben wird. Die Prüfung sollte trotzdem dokumentiert werden.

Zählt der Zweckverband oder die einzelne Anlage?

Geprüft wird die Einrichtung als Rechtsträger. Die einzelne Anlage ist nur für die KRITIS-Frage maßgeblich.

Was ist mit Betriebsführungsverträgen?

Wer die Tätigkeit tatsächlich erbringt, ist die Einrichtung. Bei Betriebsführung durch Dritte lohnt eine genaue vertragliche und rechtliche Prüfung.

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Betroffenheit prüfen

Keine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.