NIS2-Check / Öffentliche Verwaltung

NIS2 in der öffentlichen Verwaltung

Für die Bundesverwaltung gilt NIS2 ohne Größenschwelle. Für Länder und Kommunen ist die Lage differenzierter, denn dort entscheidet in weiten Teilen das jeweilige Landesrecht.

Anlage 1 Nr. 11 BSIG nennt die öffentliche Verwaltung als Sektor mit hoher Kritikalität und unterscheidet Einrichtungen der Bundesverwaltung und Einrichtungen der Länder.

Bundesverwaltung: erfasst unabhängig von der Größe

Einrichtungen der Bundesverwaltung sind nach § 28 Abs. 1 BSIG ohne Rücksicht auf Beschäftigtenzahl oder Haushalt als besonders wichtige Einrichtung erfasst. Für die betroffenen Behörden bedeutet das Registrierung, Risikomanagement, Meldepflichten und Nachweispflichten gegenüber dem BSI.

Länder und Kommunen

Die NIS2-Richtlinie überlässt es den Mitgliedstaaten, in welchem Umfang sie die Verwaltung auf Landes- und kommunaler Ebene einbeziehen. In Deutschland regelt der Bund die Bundesverwaltung, die Einbeziehung von Landesbehörden und Kommunen erfolgt über das Landesrecht. Der Stand unterscheidet sich deshalb je nach Bundesland, und einige Länder haben eigene Umsetzungsgesetze verabschiedet oder in Arbeit. Kommunale Einrichtungen sollten den Stand ihres Landes prüfen und nicht davon ausgehen, dass Bundesrecht sie automatisch erfasst oder automatisch ausnimmt.

Beide Registrierungsfristen sind abgelaufen. Die gesetzliche Frist endete am 6. März 2026, die vom BSI kommunizierte Nachfrist am 31. Juli 2026. Wer betroffen und nicht registriert ist, sollte die Registrierung jetzt nachholen und den Zeitpunkt der eigenen Prüfung dokumentieren.

Die kommunalen Eigenbetriebe sind der eigentliche Punkt

Unabhängig von der Behörde selbst sind kommunale Unternehmen häufig direkt betroffen, weil sie in einem der anderen Sektoren tätig sind: Stadtwerke im Energiesektor, Wasserwerke, Abfallbetriebe, kommunale Kliniken, Verkehrsbetriebe. Dort greift die normale Sektor- und Größenlogik, und die Einstufung fällt oft eindeutig aus.

Erst prüfen, dann planen

Der kostenlose NIS2-Check zeigt für Ihre Einrichtung oder Ihren Eigenbetrieb, welche Kategorie einschlägig ist und welche Pflichten daraus folgen. Für Fragen des Landesrechts ersetzt er die Prüfung durch die zuständige Stelle nicht.

Häufige Fragen

Sind Kommunen bundesrechtlich erfasst?

Das BSIG regelt die Bundesverwaltung. Für Kommunen und Landesbehörden kommt es auf das jeweilige Landesrecht an, das sich zwischen den Bundesländern unterscheidet.

Was gilt für kommunale Stadtwerke?

Sie werden über ihren Sektor geprüft, also meist Energie oder Wasser. Dort entscheidet die normale Größenlogik, unabhängig von der kommunalen Trägerschaft.

Gilt für Behörden derselbe Bußgeldrahmen?

Die Bußgeldvorschriften des § 65 BSIG richten sich in erster Linie an Unternehmen. Für die Verwaltung stehen Aufsicht und Weisungsrechte im Vordergrund.

Sind Sie NIS2-betroffen? Prüfen Sie es kostenlos.

Sektor und Größe eingeben, in unter einer Minute Ihre Einstufung, die Registrierungspflicht und den Pflichten-Fahrplan erhalten. Kostenlos, ohne Konto.

Betroffenheit prüfen

Keine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.