E-Rechnungspflicht 2027 in Deutschland
Die elektronische Rechnung wird im deutschen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen zur Pflicht. Der Übergang ist gestaffelt, und 2027 ist dabei ein zentrales Jahr. Wer jetzt vorbereitet ist, vermeidet Hektik kurz vor der Frist.
Die Fristen im Überblick
- Seit Januar 2025 muss jedes Unternehmen elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen und verarbeiten können. Der Empfang ist bereits Pflicht.
- Ab Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem höheren Vorjahresumsatz ihre Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen elektronisch ausstellen.
- Ab Januar 2028 gilt die Ausstellungspflicht dann für alle übrigen Unternehmen.
Maßgeblich ist immer das strukturierte Format nach EN16931. Eine einfache PDF per E-Mail gilt künftig nicht mehr als elektronische Rechnung im Sinne der Pflicht.
Was das praktisch bedeutet
Zwei Fähigkeiten werden gebraucht. Erstens der Empfang: Sie müssen eingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen lesen und verbuchen können. Zweitens der Versand: Sie müssen Ihre Ausgangsrechnungen im strukturierten Format erzeugen. Beide Fähigkeiten sollten Sie testen, lange bevor die jeweilige Frist greift.
So bereiten Sie sich vor
Prüfen Sie eine echte Ausgangsrechnung aus Ihrem System gegen EN16931. Oft zeigt sich dabei, dass ein Pflichtfeld fehlt oder eine Rechenregel nicht aufgeht. Wenn Sie noch kein System haben, das strukturierte Rechnungen erzeugt, können Sie eine gültige Muster-Rechnung erstellen und daran sehen, wie eine EN16931-konforme Rechnung aufgebaut ist.
Diese Angaben fassen den Stand der Planung zusammen und sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Ihre konkreten Pflichten und Fristen bestätigen Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Muss ich schon heute etwas tun?
Ja. Der Empfang elektronischer Rechnungen ist bereits Pflicht. Sie sollten eingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen verarbeiten können.
Reicht eine PDF per E-Mail noch aus?
Für die Pflicht nicht. Verlangt wird das strukturierte Format nach EN16931. ZUGFeRD verbindet eine lesbare PDF mit den strukturierten Daten in einer Datei.
Ab wann muss ich elektronisch versenden?
Gestaffelt ab 2027 für größere Unternehmen und ab 2028 für alle übrigen. Die genaue Einordnung Ihres Unternehmens klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Wie teste ich, ob meine Rechnungen bereit sind?
Prüfen Sie eine echte Rechnung aus Ihrem System gegen EN16931. Fehler an Pflichtfeldern oder Rechenregeln werden sofort sichtbar.
Bereit, Ihre Rechnung zu prüfen?