NIS2-Check / NIS2UmsuCG
NIS2UmsuCG: das deutsche Umsetzungsgesetz
Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) überträgt die europäische NIS2-Richtlinie in deutsches Recht und ändert dafür das BSI-Gesetz.
Das NIS2UmsuCG ist das Gesetz, mit dem Deutschland die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union umsetzt. Es ändert vor allem das BSI-Gesetz (BSIG) und legt fest, welche Einrichtungen betroffen sind und welche Pflichten sie tragen.
Was das Gesetz regelt
- Den Anwendungsbereich: welche Sektoren und Größen erfasst sind (Anlage 1, Anlage 2 und § 28).
- Die Registrierungspflicht beim BSI (§ 33 und 34).
- Die Risikomanagementmaßnahmen (§ 30).
- Die Meldepflichten mit Fristen von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat (§ 32).
- Die Pflichten und die mögliche Haftung der Geschäftsleitung (§ 38).
- Die Bußgelder (§ 65).
Warum es alle Sektoren betrifft
Die früheren Regeln galten nur für eine kleine Zahl kritischer Betreiber. Das NIS2UmsuCG weitet den Kreis deutlich aus. Erfasst sind nun viele mittlere und große Unternehmen aus rund zwei Dutzend Sektoren, von der Energie über die Lebensmittelherstellung bis zu digitalen Diensten.
Der erste Schritt
Vor allen Pflichten steht die Frage der Betroffenheit. Erst wenn feststeht, dass Ihre Einrichtung erfasst ist, werden Registrierung, Risikomanagement und Meldeprozess relevant. Der NIS2-Check klärt diese Frage in unter einer Minute und nennt für jede Aussage den passenden Paragrafen.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Abkürzung NIS2UmsuCG?
Sie steht für NIS2-Umsetzungsgesetz, also das Gesetz zur Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in deutsches Recht.
Ändert das Gesetz das BSIG?
Ja. Das NIS2UmsuCG ändert das BSI-Gesetz und ergänzt die Anlagen 1 und 2 mit den betroffenen Sektoren.
Gilt es auch für den Mittelstand?
Ja. Viele mittlere Unternehmen aus den betroffenen Sektoren sind erfasst, sobald sie die Größenschwellen erreichen.
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Betroffenheit prüfenKeine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.