NIS2-Check / Frist abgelaufen
NIS2-Frist abgelaufen: was jetzt zu tun ist
Die gesetzliche Registrierungsfrist ist bereits vorbei. Wer betroffen und nicht registriert ist, ist verspätet, kann aber noch handeln.
Eine abgelaufene Frist ist kein Grund, nichts zu tun. Im Gegenteil: die Registrierung bleibt Pflicht, und je früher sie nachgeholt wird, desto besser die Ausgangslage. Verspätung ist besser als Unterlassung.
Was jetzt zu tun ist
- Betroffenheit klären: sind Sie eine besonders wichtige oder wichtige Einrichtung?
- Falls betroffen, umgehend beim BSI registrieren und eine Kontaktstelle benennen.
- Die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 planen und umsetzen.
- Den Meldeprozess mit den Fristen von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat einrichten.
- Die Betroffenheitsprüfung datiert dokumentieren, auch wenn Sie nicht betroffen sind.
Warum der Nachweis zählt
Wenn die Aufsicht fragt, zählt ein datierter, nachvollziehbarer Beleg Ihrer Prüfung. Er zeigt, dass Sie sich mit der Frage befasst und gehandelt haben. Das ist bei einer bereits abgelaufenen Frist besonders wichtig.
Erst prüfen, dann handeln
Der erste Schritt ist die Betroffenheitsprüfung. Der NIS2-Check nennt Ihre Einstufung, die Registrierungspflicht und den Fahrplan der Pflichten in unter einer Minute und liefert auf Wunsch einen datierten Report als Nachweis.
Häufige Fragen
Ist es zu spät zum Registrieren?
Nein. Die Registrierung bleibt Pflicht. Eine verspätete Registrierung ist deutlich besser als gar keine.
Droht sofort ein Bußgeld?
Nicht automatisch. Die Aufsicht handelt anlassbezogen. Eine unterlassene Registrierung kann jedoch mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
War der 31. Juli die gesetzliche Frist?
Nein. Die gesetzliche Frist lief am 6. März 2026 ab. Der 31. Juli 2026 war die Nachfrist des BSI vor der Durchsetzung, auch sie ist abgelaufen.
Sind Sie NIS2-betroffen? Prüfen Sie es kostenlos.
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Betroffenheit prüfenKeine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.