NIS2-Check / Bußgelder

NIS2-Bußgelder: die möglichen Höhen

Verstöße gegen das NIS2-Umsetzungsgesetz können empfindliche Bußgelder auslösen. Die Höhe hängt von der Einstufung ab.

Das NIS2-Umsetzungsgesetz sieht gestaffelte Bußgelder vor. Grundlage ist § 65 BSIG. Die Höhe richtet sich danach, ob eine Einrichtung besonders wichtig oder wichtig ist, und orientiert sich am weltweiten Jahresumsatz.

Die Rahmen

EinstufungMaximales Bußgeld
Besonders wichtige Einrichtungbis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist
Wichtige Einrichtungbis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist
Verspätete oder fehlende Registrierungbis zu 500.000 Euro
Der Prozentsatz bezieht sich auf den weltweiten Jahresumsatz der Gruppe. Für große Unternehmen kann der prozentuale Betrag deutlich über dem festen Höchstbetrag liegen.

Was Bußgelder auslösen kann

  • Fehlende oder verspätete Registrierung beim BSI.
  • Nicht umgesetzte Risikomanagementmaßnahmen nach § 30.
  • Versäumte Meldungen innerhalb der Fristen von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat.
  • Verletzung der Pflichten der Geschäftsleitung.

Wie ein Bußgeld bemessen wird

Die genannten Beträge sind Höchstgrenzen, nicht Regelbeträge. Bei der Bemessung kommt es unter anderem auf die Schwere und Dauer des Verstoßes an, auf entstandene Schäden, auf frühere Verstöße und darauf, ob die Einrichtung mit der Aufsicht kooperiert hat. Wer nachweisen kann, dass er geprüft, dokumentiert und begonnen hat, steht anders da als jemand, der die Betroffenheit nie geklärt hat.

Das Bußgeld ist nicht das einzige Instrument

In der Praxis wiegen die aufsichtsrechtlichen Instrumente oft schwerer als das Bußgeld selbst. Das BSI kann Nachweise verlangen, Prüfungen anordnen, verbindliche Anweisungen erteilen und Mängel öffentlich machen. Für ein Unternehmen, das im Ausschreibungsgeschäft steht, ist eine solche Anordnung ein größeres Problem als ein einmaliger Betrag.

Persönliche Verantwortung

Neben dem Bußgeld gegen die Einrichtung trifft die Geschäftsleitung eine eigene Verantwortung. Sie muss die Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich schulen. Eine persönliche Haftung ist möglich.

Ob und in welcher Kategorie Sie betroffen sind und welches Bußgeldrisiko daraus folgt, zeigt der NIS2-Check kostenlos.

Häufige Fragen

Wird das Bußgeld automatisch verhängt?

Nein. Die Aufsicht handelt anlassbezogen und würdigt den Einzelfall. Das Gesetz nennt Höchstgrenzen, keine automatischen Beträge.

Gilt der Prozentsatz vom deutschen oder weltweiten Umsatz?

Vom weltweiten Jahresumsatz. Bei großen Gruppen kann der prozentuale Betrag den festen Höchstbetrag übersteigen.

Haftet die Geschäftsleitung persönlich?

Eine persönliche Haftung ist möglich, wenn Pflichten zur Billigung, Überwachung und Schulung verletzt werden.

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Keine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.