NIS2-Check / Weltraum

NIS2 im Weltraumsektor

Der Sektor Weltraum ist enger gefasst, als der Name vermuten lässt. Angeknüpft wird an die Betreiber der Bodeninfrastruktur, die Weltraumgestützte Dienste ermöglicht.

Anlage 1 Nr. 10 BSIG erfasst den Weltraumsektor und dort die Betreiber von Bodeninfrastrukturen. Gemeint sind Bodenstationen, Kontrollzentren, Telemetrie- und Steuerungsanlagen sowie die Systeme, über die Satellitendaten empfangen, verarbeitet und weitergegeben werden. Die Betreiber der Raumfahrzeuge selbst sind über diesen Anknüpfungspunkt nur erfasst, soweit sie zugleich die zugehörige Bodeninfrastruktur betreiben.

Größenschwellen

Als Sektor der Anlage 1 gilt die übliche Logik: ab 250 Beschäftigten oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz und zugleich mehr als 43 Millionen Euro Bilanzsumme besonders wichtige Einrichtung, ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Umsatz und zugleich mehr als 10 Millionen Euro Bilanzsumme wichtige Einrichtung. Der Sektor ist in Deutschland kleinteilig, viele Anbieter liegen im mittleren Bereich und damit in der Kategorie wichtige Einrichtung.

Beide Registrierungsfristen sind abgelaufen. Die gesetzliche Frist endete am 6. März 2026, die vom BSI kommunizierte Nachfrist am 31. Juli 2026. Wer betroffen und nicht registriert ist, sollte die Registrierung jetzt nachholen und den Zeitpunkt der eigenen Prüfung dokumentieren.

Besonderheiten in der Praxis

Bodeninfrastruktur verbindet klassische IT mit langlebiger Spezialtechnik, oft mit Fernzugriff von Herstellern und Partnern und häufig in internationalen Konsortien. Genau diese Punkte adressiert § 30 BSIG mit Zugriffskontrolle, Kryptografie, sicherer Kommunikation und der Sicherheit der Lieferkette. Wo Anlagen gemeinsam mit Partnern betrieben werden, sollte vertraglich klar sein, wer meldet, wer registriert und wer welche Nachweise führt.

Einstufung als erster Schritt

Der kostenlose NIS2-Check ordnet Ihr Unternehmen der richtigen Kategorie zu und nennt die zugehörigen Pflichten mit Paragrafenbezug.

Häufige Fragen

Sind Satellitenbetreiber ohne eigene Bodenstation erfasst?

Der Anknüpfungspunkt der Anlage 1 Nr. 10 sind Betreiber von Bodeninfrastrukturen. Ohne eigene Bodeninfrastruktur ist die Zuordnung ein Grenzfall und sollte rechtlich geprüft werden.

Gilt NIS2 auch für Zulieferer der Raumfahrt?

Zulieferer werden meist über das verarbeitende Gewerbe nach Anlage 2 Nr. 5 geprüft, nicht über den Weltraumsektor.

Was ist mit Forschungseinrichtungen im Raumfahrtbereich?

Forschung ist ein eigener Sektor nach Anlage 2 Nr. 7 und führt zur Kategorie wichtige Einrichtung.

Sind Sie NIS2-betroffen? Prüfen Sie es kostenlos.

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Betroffenheit prüfen

Keine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.