NIS2-Check / Forschung
NIS2 für Forschungseinrichtungen
Forschung ist ein eigener Sektor in Anlage 2 des BSIG. Für Institute und forschende Einrichtungen entsteht damit ab mittlerer Größe eine unmittelbare Pflichtenlage.
Anlage 2 Nr. 7 BSIG nennt die Forschung als Sektor. Angesprochen sind Forschungseinrichtungen, deren Tätigkeit auf Forschung ausgerichtet ist. Ab 50 Beschäftigten oder bei mehr als 10 Millionen Euro Umsatz und zugleich mehr als 10 Millionen Euro Bilanzsumme entsteht die Kategorie wichtige Einrichtung.
Hochschulen sind ein Sonderfall
Für Hochschulen kommt es darauf an, wie das jeweilige Landesrecht sie einordnet, denn sie sind in der Regel Einrichtungen des Landes. Zusätzlich kann eine Hochschule über einzelne Bereiche in andere Sektoren fallen, etwa mit einem Universitätsklinikum im Gesundheitswesen. Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht, die Prüfung sollte die konkrete Trägerschaft berücksichtigen.
Offene Kultur trifft Sicherheitsanforderungen
Forschung lebt von Austausch, Gastwissenschaftlern, wechselnden Projektgruppen und internationalen Kooperationen. Genau das steht in einem Spannungsverhältnis zu Zugriffskontrolle und Netzsegmentierung. Die Mindestmaßnahmen des § 30 BSIG verlangen keine Abschottung, sondern eine bewusste Steuerung: dokumentierte Zugänge, klare Verantwortlichkeiten, geregelte Offboarding-Prozesse und ein Umgang mit Forschungsdaten, der Vertraulichkeit und Integrität berücksichtigt.
Drittmittel und Kooperationen
Industriepartner, die selbst betroffen sind, geben ihre Lieferkettenanforderungen an Forschungspartner weiter. Ein dokumentierter Stand der eigenen Einstufung erspart in Kooperationsverhandlungen viel Zeit.
Einstufung prüfen
Der kostenlose NIS2-Check ordnet Ihre Einrichtung ein und nennt die Pflichten mit Paragrafenbezug.
Häufige Fragen
Sind Universitäten betroffen?
Das hängt von der landesrechtlichen Einordnung ab. Einzelne Bereiche können zusätzlich über andere Sektoren erfasst sein, etwa ein Universitätsklinikum.
Gilt das auch für private Forschungsinstitute?
Ja, wenn die Forschungstätigkeit prägend ist und die Größenschwelle erreicht wird.
Was ist mit unternehmenseigener Forschung?
Eine Forschungsabteilung innerhalb eines Unternehmens wird nicht gesondert geprüft. Maßgeblich ist die Einrichtung als Ganzes.
Sind Sie NIS2-betroffen? Prüfen Sie es kostenlos.
Sektor und Größe eingeben, in unter einer Minute Ihre Einstufung, die Registrierungspflicht und den Pflichten-Fahrplan erhalten. Kostenlos, ohne Konto.
Betroffenheit prüfenKeine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.