NIS2-Check / Automobilzulieferer

NIS2 für Automobilzulieferer

Die Herstellung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen steht ausdrücklich in Anlage 2 des BSIG. Für Zulieferer kommt der Druck zusätzlich aus der Kette selbst.

Anlage 2 Nr. 5 BSIG nennt die Herstellung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen sowie den sonstigen Fahrzeugbau. Zulieferer, die Komponenten, Module oder Systeme für Fahrzeuge fertigen, sind damit dem Sektor zugeordnet. Es kommt auf die tatsächliche Herstellung an, nicht auf die Position in der Kette: Auch ein Tier-2-Lieferant kann erfasst sein.

Größenschwelle und Einstufung

Ab 50 Beschäftigten oder bei mehr als 10 Millionen Euro Umsatz und zugleich mehr als 10 Millionen Euro Bilanzsumme sind Sie wichtige Einrichtung. Für die meisten Zulieferer des Mittelstands ist die Beschäftigtenzahl der ausschlaggebende Wert.

Anlage 2 heißt: höchstens wichtige Einrichtung. Über die Größe allein erreicht ein Sektor der Anlage 2 nie die Kategorie besonders wichtig. Das ändert sich nur, wenn zusätzlich eine der größenunabhängigen Sonderrollen nach § 28 Abs. 1 BSIG zutrifft, etwa als Betreiber einer Kritischen Anlage.

TISAX ersetzt NIS2 nicht

Viele Zulieferer haben ein TISAX-Label oder eine Zertifizierung nach ISO 27001. Das ist eine sehr gute Grundlage, denn ein etabliertes ISMS deckt einen großen Teil der Mindestmaßnahmen des § 30 BSIG inhaltlich ab. Die gesetzlichen Pflichten sind damit aber nicht erledigt: Die Registrierung nach § 33 BSIG, die Meldefristen nach § 32 BSIG und die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG folgen unmittelbar aus dem Gesetz und nicht aus einem Zertifikat. Der pragmatische Weg ist, das vorhandene ISMS als Nachweisbasis zu nutzen und die gesetzlichen Zusatzpflichten gezielt zu ergänzen.

Der Druck aus der Kette

Hersteller und Systemlieferanten sind ihrerseits verpflichtet, die Sicherheit ihrer Lieferkette zu steuern. Erwarten Sie Fragebögen, vertragliche Sicherheitsanhänge, verkürzte Meldefristen für Vorfälle und Anforderungen an die Absicherung von Entwicklungs- und Fertigungsdaten. Wer die eigene Einstufung schwarz auf weiß hat, beantwortet solche Anfragen in Minuten statt in Wochen.

Beide Registrierungsfristen sind abgelaufen. Die gesetzliche Frist endete am 6. März 2026, die vom BSI kommunizierte Nachfrist am 31. Juli 2026. Wer betroffen und nicht registriert ist, sollte die Registrierung jetzt nachholen und den Zeitpunkt der eigenen Prüfung dokumentieren.

Einstufung zuerst

Der kostenlose NIS2-Check ordnet Ihren Betrieb ein und nennt die zugehörigen Pflichten mit Paragrafenbezug.

Häufige Fragen

Gilt NIS2 auch für Tier-2- und Tier-3-Zulieferer?

Wenn sie Kraftfahrzeugteile herstellen und die Größenschwelle erreichen, ja. Die Stufe in der Lieferkette ist für die gesetzliche Einstufung nicht maßgeblich.

Reicht unser TISAX-Label als Nachweis?

Inhaltlich hilft es sehr. Registrierung, Meldewege und die Pflichten der Geschäftsleitung ergeben sich aber unmittelbar aus dem BSIG und müssen gesondert erfüllt werden.

Wir liefern nur Rohmaterial. Sind wir erfasst?

Reine Materialherstellung fällt in der Regel nicht unter die Herstellung von Kraftfahrzeugteilen. Prüfen Sie, ob ein anderer erfasster Bereich einschlägig ist, etwa Chemie.

Sind Sie NIS2-betroffen? Prüfen Sie es kostenlos.

Sektor und Größe eingeben, in unter einer Minute Ihre Einstufung, die Registrierungspflicht und den Pflichten-Fahrplan erhalten. Kostenlos, ohne Konto.

Betroffenheit prüfen

Keine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.