NIS2-Check / Maschinenbau

NIS2 im Maschinenbau

Der Maschinenbau ist in der Aufzählung des verarbeitenden Gewerbes ausdrücklich genannt. Für den deutschen Mittelstand ist das die häufigste Eintrittstür in die NIS2-Pflichten.

Der Maschinenbau gehört zu den Herstellungsbereichen, die Anlage 2 Nr. 5 BSIG ausdrücklich aufzählt. Die Einordnung ist damit klar, offen bleibt nur die Größenfrage.

Die Schwelle, an der es sich entscheidet

Ab 50 Beschäftigten sind Sie wichtige Einrichtung. Ebenso, wenn Sie mehr als 10 Millionen Euro Umsatz und zugleich mehr als 10 Millionen Euro Bilanzsumme erreichen. Die Verknüpfung der beiden Finanzkennzahlen ist ein Und: Ein Betrieb mit 30 Beschäftigten, 14 Millionen Euro Umsatz und 6 Millionen Euro Bilanzsumme bleibt unterhalb der Schwelle. Genau dieser Punkt wird oft falsch gerechnet.

Anlage 2 heißt: höchstens wichtige Einrichtung. Über die Größe allein erreicht ein Sektor der Anlage 2 nie die Kategorie besonders wichtig. Das ändert sich nur, wenn zusätzlich eine der größenunabhängigen Sonderrollen nach § 28 Abs. 1 BSIG zutrifft, etwa als Betreiber einer Kritischen Anlage.

Zwei Seiten der Lieferkette

Maschinenbauer sind fast immer auch Zulieferer. Betroffene Kunden aus Energie, Gesundheit, Automobil oder Chemie müssen nach § 30 BSIG die Sicherheit ihrer Lieferkette steuern und reichen die Anforderungen vertraglich weiter. Umgekehrt sind Sie selbst auf Steuerungshersteller, Softwarelieferanten und Fernwartungspartner angewiesen. Beide Richtungen gehören in dieselbe Betrachtung.

Fernwartung ist der neuralgische Punkt

Ausgelieferte Maschinen mit Fernzugang beim Kunden sind für den Hersteller ein doppeltes Thema: Sie sind Teil des eigenen Sicherheitskonzepts und zugleich Gegenstand der Anforderungen Ihrer Kunden. Wer hier saubere Konzepte für Zugriffskontrolle, Protokollierung und Updatefähigkeit vorlegt, gewinnt Zeit im Vertrieb und erfüllt zugleich einen Teil der Mindestmaßnahmen des § 30 BSIG.

Beide Registrierungsfristen sind abgelaufen. Die gesetzliche Frist endete am 6. März 2026, die vom BSI kommunizierte Nachfrist am 31. Juli 2026. Wer betroffen und nicht registriert ist, sollte die Registrierung jetzt nachholen und den Zeitpunkt der eigenen Prüfung dokumentieren.

Prüfen Sie zuerst, ob Sie überhaupt erfasst sind

Der kostenlose NIS2-Check rechnet die Schwellen korrekt, inklusive der Und-Verknüpfung bei den Finanzkennzahlen, und liefert ein datierbares Ergebnis mit Paragrafenbezug.

Häufige Fragen

Wir haben 45 Mitarbeitende. Sind wir betroffen?

Über die Beschäftigtenzahl nicht. Prüfen Sie zusätzlich die Finanzkennzahlen: Beide müssen zugleich über 10 Millionen Euro liegen, damit die Schwelle greift.

Zählen Leiharbeitskräfte mit?

Die Größenberechnung folgt der EU-Definition der Unternehmensgröße und stellt auf Vollzeitäquivalente ab. Die genaue Zurechnung von Leiharbeit ist ein Detail, das man dokumentieren sollte.

Was verlangen unsere Kunden konkret?

Meist einen Nachweis der eigenen Einstufung, ein Sicherheitskonzept, Ansprechpartner und Meldefristen bei Vorfällen sowie Regelungen zur Fernwartung.

Sind Sie NIS2-betroffen? Prüfen Sie es kostenlos.

Sektor und Größe eingeben, in unter einer Minute Ihre Einstufung, die Registrierungspflicht und den Pflichten-Fahrplan erhalten. Kostenlos, ohne Konto.

Betroffenheit prüfen

Keine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.