NIS2-Check / Betroffenheit
NIS2-Betroffenheit: wer fällt unter das Gesetz?
Betroffenheit entscheidet sich an Sektor und Größe. Dieser Überblick erklärt die beiden Kategorien und die Schwellen, ab denen Pflichten entstehen.
Die NIS2-Betroffenheit beschreibt, ob eine Einrichtung in den Anwendungsbereich des NIS2-Umsetzungsgesetzes fällt. Das Gesetz kennt zwei betroffene Kategorien und einen Bereich, der außerhalb bleibt.
Besonders wichtige Einrichtungen
Besonders wichtige Einrichtungen stehen unter der schärfsten Aufsicht. Dazu zählen große Unternehmen aus den Sektoren der Anlage 1, also ab 250 Beschäftigten oder ab mehr als 50 Millionen Euro Umsatz und mehr als 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Ebenfalls erfasst sind bestimmte Rollen unabhängig von der Größe, etwa Betreiber Kritischer Anlagen, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter und Anbieter öffentlicher Telekommunikationsdienste.
Wichtige Einrichtungen
Wichtige Einrichtungen sind mittlere und große Unternehmen aus den Sektoren der Anlage 1 und Anlage 2, in der Regel ab 50 Beschäftigten oder ab mehr als 10 Millionen Euro Umsatz und Bilanzsumme. Sie tragen die gleichen Kernpflichten, werden aber stärker anlassbezogen beaufsichtigt statt laufend.
Nicht betroffen
Kleinst- und kleine Unternehmen unterhalb der Schwellen sind in der Regel nicht betroffen, sofern keine Sonderrolle greift. Wer knapp unter der Schwelle liegt, sollte die Betroffenheit im Auge behalten, denn Wachstum oder eine Einstufung als KRITIS-Betreiber kann die Lage ändern.
So klären Sie Ihre Betroffenheit
Am schnellsten geht es mit einer strukturierten Prüfung. Der NIS2-Check ordnet Ihren Sektor der richtigen Anlage zu, wendet die Größenlogik an und nennt für jede Aussage den Paragrafen. Das Ergebnis zeigt Ihre Einstufung und, falls Sie betroffen sind, den Fahrplan der Pflichten.
Häufige Fragen
Zählen Konzernstrukturen mit?
Bei verbundenen Unternehmen kann die Größe zusammengerechnet werden. Das ist ein häufiger Grenzfall, der eine genauere Prüfung verdient.
Bin ich als Zulieferer betroffen?
Nicht automatisch, aber Kunden aus betroffenen Sektoren geben Anforderungen aus der Lieferkettensicherheit weiter. Eine eigene Prüfung lohnt sich.
Woher stammen die Schwellen?
Aus § 28 BSIG in der Fassung des NIS2-Umsetzungsgesetzes, verbunden mit der EU-Empfehlung 2003/361/EG zur Unternehmensgröße.
Sind Sie NIS2-betroffen? Prüfen Sie es kostenlos.
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Betroffenheit prüfenKeine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.