NIS2-Check / KMU-Ausnahme

Gilt NIS2 auch für kleine Unternehmen?

Die kurze Antwort: unterhalb von 50 Beschäftigten meistens nicht, aber es gibt Ausnahmen von der Ausnahme, und über die Lieferkette kommen die Anforderungen trotzdem an.

NIS2 folgt einer Größenregel. Erfasst sind grundsätzlich mittlere und große Unternehmen in den Sektoren der Anlagen 1 und 2. Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bleiben im Grundsatz außen vor. Konkret heißt das nach § 28 BSIG: Betroffenheit entsteht ab 50 Beschäftigten oder wenn Jahresumsatz und Bilanzsumme zugleich mehr als 10 Millionen Euro betragen.

Die Rechnung, die am häufigsten falsch gemacht wird

Die beiden Finanzkennzahlen sind mit Und verknüpft. Ein Handelsunternehmen mit 20 Beschäftigten, 25 Millionen Euro Umsatz und 4 Millionen Euro Bilanzsumme bleibt unterhalb der Schwelle, weil die Bilanzsumme die Grenze nicht überschreitet. Umgekehrt genügt die Beschäftigtenzahl allein: Wer 50 Vollzeitäquivalente erreicht, ist erfasst, unabhängig von Umsatz und Bilanz.

Ausnahmen von der Ausnahme

Bestimmte Rollen sind unabhängig von der Größe erfasst. Dazu gehören Betreiber Kritischer Anlagen, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, TLD-Name-Registries, DNS-Diensteanbieter, Anbieter öffentlicher Telekommunikationsnetze und -dienste sowie Einrichtungen der Bundesverwaltung. Ein Fünf-Personen-Unternehmen, das DNS-Dienste anbietet, ist deshalb besonders wichtige Einrichtung. Das ist kein Randfall, sondern der Punkt, an dem kleine Anbieter im IT-Umfeld am häufigsten überrascht werden.

Was auch ohne Betroffenheit ankommt

Betroffene Kunden müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette steuern. Sie geben ihre Anforderungen vertraglich weiter, an Dienstleister, Zulieferer und Softwareanbieter jeder Größe. Ein Betrieb mit 15 Personen kann also formal nicht betroffen sein und trotzdem einen Sicherheitsfragebogen ausfüllen müssen, um Lieferant zu bleiben.

Ein datierter Nachweis lohnt sich auch für nicht Betroffene. Wer belegen kann, dass er die eigene Betroffenheit geprüft hat und zu welchem Ergebnis er gekommen ist, spart sich diese Diskussion bei jeder Ausschreibung und bei jeder Nachfrage der Aufsicht.

Wachstum ändert die Lage

Die Einstufung ist kein Dauerzustand. Eine Übernahme, ein Personalaufbau oder eine neue Dienstleistung kann die Schwelle überschreiten. Sinnvoll ist eine jährliche Wiederholung der Prüfung, dokumentiert mit Datum.

Beide Registrierungsfristen sind abgelaufen. Die gesetzliche Frist endete am 6. März 2026, die vom BSI kommunizierte Nachfrist am 31. Juli 2026. Wer betroffen und nicht registriert ist, sollte die Registrierung jetzt nachholen und den Zeitpunkt der eigenen Prüfung dokumentieren.

Prüfen Sie es in unter einer Minute

Der kostenlose NIS2-Check rechnet die Schwellen korrekt, fragt die größenunabhängigen Sonderrollen ausdrücklich ab und liefert ein Ergebnis mit Paragrafenbezug.

Häufige Fragen

Sind Unternehmen unter 50 Mitarbeitenden immer ausgenommen?

Nein. Wenn Umsatz und Bilanzsumme zugleich über 10 Millionen Euro liegen oder eine größenunabhängige Sonderrolle zutrifft, entsteht die Betroffenheit trotzdem.

Zählen Konzernschwestern zusammen?

Die Größenberechnung folgt der EU-Definition der Unternehmensgröße, die verbundene und Partnerunternehmen berücksichtigt. Bei Konzernstrukturen sollte das rechtlich geprüft werden.

Müssen nicht betroffene Firmen etwas tun?

Gesetzlich nicht. Praktisch verlangen betroffene Kunden häufig Nachweise, weil sie ihre Lieferkette steuern müssen.

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Betroffenheit prüfen

Keine Rechtsberatung. Eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Struktur des NIS2-Umsetzungsgesetzes.